Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Adfec Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Adfec Media UG) und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Adfec Media UG hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Vereinbarungen zwischen adfec media und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen.

2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk (Urheberwerksvertrag). Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Alle Texte, Entwürfe, Reinzeichnungen und das Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild der erstellen Werke ohne Einverständnis von adfec media zu verändern. Hiervon nicht erfasst sind inhaltliche und textliche Änderungen und Erweiterungen sowie eine dadurch zwingende Anpassungen.

2.4. Die Werke von adfec media dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Die Vervielfältigung –sofern diese nicht vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt wurden –, sei es gedruckt oder auf anderen Webseiten, die nicht von adfec media gestaltet wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von adfec media und können eine zusätzliche Vergütung auslösen.

2.5. adfec media räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht ein, es sei denn, adfec media und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von adfec media.

2.7. adfec media hat Anspruch auf Nennung als Urheber in Form eines Vermerks auf der erstellten Website. adfec media darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung zu entfernen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht.

2.9. Adfec media bleibt berechtigt, die im zuge des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. eigener Internetpräsenz) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare, Fälligkeit

3.1. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt.

3.2. Erstreckt sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann adfec media Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Die Weiterarbeit kann vom Begleichen der Abschlagszahlungen abhängig gemacht werden.

3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht anders auf der Rechnung vereinbart.

4. Zusatzleistungen, Nebenkosten

4.1. Vom Kostenvoranschlag noch nicht erfasste Tätigkeiten, nachträgliche Änderungen des Auftrags oder des Auftrag Umfangs, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie sonstige Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Soweit adfec media in Absprache des Auftraggebers Fremdleistungen in Anspruch nimmt und diese auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu entrichten. Der Auftraggeber stellt adfec media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, adfec media alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat adfec media nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber adfec media im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für adfec media besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1. Für Schäden haftet die Adfec Media UG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche adfec media auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Adfec Media UG aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 7.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen binnen 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Werden binnen der gesetzten Frist keine Mängel adfec media mitgeteilt, gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

7.4. Die Freigabe zur Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

7.5. Die Adfec Media UG haftet nicht für Aufträge, die in Absprache mit dem Auftraggeber an Dritte vergeben werden.

7.6. Sofern Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers von adfec media im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Anspruch genommen wurden, tritt adfec media hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Beauftragung von adfec media zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

7.7. Die Adfec Media UG haftet in keinster weise für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die adfec media dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Adfec media ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie deren Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

7.8. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die auf seinen Wunsch zum Bildnachweis ins Impressum gesetzten Angaben zum Bildnachweis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

7.9. Die Adfec Media UG haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder Teilen des Werkes oder deren Entwürfe. adfec media ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit Risiken bei der Bearbeitung des Auftrags bekannt werden.

8. Kündigung

8.1. Verträge zwischen adfec media und dem Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzugs ist adfec media berechtigt, auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann adfec media 50% der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Vergütung des Auftrags in Rechnung stellen.

9. Erfüllungsort

9.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist München.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.